Kapitaldienstfähigkeit
„Die Kapitaldienstfähigkeit ist eine Bewertungskennzahl, die Ihnen zeigt, wie hoch oder auch wie kritisch das Risiko für einen möglichen Kreditgeber ist.“
Definition "Kapitaldienstfähigkeit"
Bei Finanzierungen mit Darlehen ist für Banken die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer ein wesentlicher Beurteilungspunkt im Rahmen des Ratings.
Sofern im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen auch Fremdkapital – also Darlehen bzw. Kredite – eingesetzt werden soll, achten Banken streng auf die Bonität des Schuldners. Diese Beurteilung erfolgt insbesondere auf Basis der zukünftigen, nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens bzw. Kreditnehmers.
Für Banken ist die Kapitaldienstfähigkeit (KDF) ihrer Kreditnehmer ein wesentlicher Beurteilungspunkt im Rahmen des Ratings. Bei der Beurteilung der „wirtschaftlichen Verhältnisse“ ermitteln die Banken – neben weiteren Kennzahlen – auch, ob das Unternehmen als zukünftiger Kreditnehmer in der Lage ist, jederzeit Zinsen und Tilgungen für alle Darlehen zu erwirtschaften. Nur wenn ihr Unternehmen in der Lage ist, den Kapitaldienst zu erwirtschaften, kommt für die Bank eine Kreditgewährung überhaupt in Frage.
Ein zu niedriger Wert der Kapitaldienstfähigkeit signalisiert, dass bei geringen negativen Veränderungen (z.B. Gewinnrückgang, Rückgang der Umsätze) die Kredite nicht mehr vollständig oder zeitgerecht aus den laufenden Einnahmen bedient werden können. Dann muss der Kreditnehmer bspw. Teile seines Vermögens veräußern oder sein Eigenkapital oder Fremdkapital erhöhen, um den Kapitaldienst sicherzustellen. Dies sind häufig Indizien einer sich abzeichnenden Verschuldungs- oder Unternehmenskrise.
Die Kapitaldienstfähigkeit beeinflusst das künftige Investitionsverhalten eines Unternehmens, wenn Investitionen ganz oder teilweise fremdfinanziert werden sollen. Ist die Kapitaldienstfähigkeit gering, werden die Investitionsmöglichkeiten entsprechend gering sein.